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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, die ein Kunde mit TryNxt über die Plattform unter app.trynxt.com abschließt.

Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen des Kunden widersprechen wir ausdrücklich; sie werden nur wirksam, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2 Leistungen

TryNxt bietet insbesondere folgende Leistungen an:

  • virtuelle KVM-Server (Root-Zugriff, frei wählbares Betriebssystem)
  • Gameserver für gängige Spiele-Titel
  • Registrierung und Verwaltung von Domains
  • ergänzende Zusatzleistungen (u. a. zusätzliche IPv4-Adressen, ISO-Speicher, Backup-Plätze), soweit im Kundenbereich buchbar

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der Produktbeschreibung im Bestellprozess. Die Leistungen werden ausschließlich im Prepaid-Verfahren erbracht: Der Kunde lädt Guthaben auf sein Kundenkonto und wählt damit eine Vertragslaufzeit; ein automatisch verlängertes Abonnement entsteht nur, wenn der Kunde die automatische Verlängerung für den jeweiligen Dienst aktiv eingeschaltet hat (siehe § 6).

TryNxt ist berechtigt, Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen (z. B. Rechenzentrumsbetreiber, Domain-Registrare, Zahlungsdienstleister). Etwaige Nutzungsbedingungen dieser Dritten (insbesondere Registrierungs­bedingungen der jeweiligen Vergabestelle bei Domains) gelten ergänzend.

Die Server werden virtualisiert auf geteilter Hardwarebereitgestellt. Geschuldet sind die im Bestellprozess gewählten Werte für Prozessorkerne, Arbeitsspeicher und Speicherplatz. Ein bestimmtes Prozessormodell, eine bestimmte Rechenleistung je Kern, ein bestimmter Speichertyp oder eine bestimmte Speicheranbindung werden nicht geschuldet, soweit sie nicht in der Produktbeschreibung ausdrücklich zugesagt sind. Welche Plattform und welcher Standort für Ihre Konfiguration zur Verfügung stehen, zeigt der Bestellprozess, bevor Sie die Bestellung abschicken.

Zu jedem Server gehört mindestens eine öffentliche IP-Adresse, damit er erreichbar und administrierbar ist. Ob das eine IPv4-Adresse, eine IPv6-Adresse oder beides ist, hängt vom gewählten Standort und der gewählten Plattform ab und wird im Bestellprozess angezeigt. Eine IPv6-Adresse ist, soweit sie am Standort angeboten wird, im Preis enthalten; eine IPv4-Adresse ist eine kostenpflichtige Zusatzleistung, die bei der Bestellung abgewählt werden kann.

Eine Verfügbarkeitszusage über die handelsübliche Sorgfalt hinaus erfolgt nur, wenn dies gesondert in Textform vereinbart wurde. Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind angekündigte Wartungsarbeiten, höhere Gewalt sowie Störungen außerhalb des Einflussbereichs von TryNxt.

Planbare Wartungsarbeiten kündigen wir mindestens 48 Stunden vorher per E-Mail oder im Kundenbereich an und legen sie nach Möglichkeit in nachfrageschwache Zeiten. Sicherheitsrelevante Eingriffe, die keinen Aufschub dulden, führen wir sofort durch und informieren unverzüglich danach.

Bei einem Hardware-Ausfall stellen wir den Dienst auf anderer Hardware wieder her. Für die Sicherung der auf dem Server betriebenen Daten ist der Kunde selbst verantwortlich; die angebotene Backup-Funktion ist eine Zusatzleistung und ersetzt keine eigene Datensicherung. Die Haftung richtet sich nach § 9.

§ 3 Registrierung, Kundenkonto

Voraussetzung für die Nutzung ist die kostenlose Anlage eines Kundenkontos mit gültiger E-Mail-Adresse, einem Passwort sowie wahrheitsgemäßen Angaben zu Name und Anschrift. Der Kunde sichert zu, dass er volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig ist oder — bei beschränkter Geschäftsfähigkeit — die Einwilligung seiner gesetzlichen Vertreter vorliegt.

Besteht ein konkreter Anlass, daran zu zweifeln, können wir einen Nachweis über das Alter oder über die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter verlangen und den Zugang bis zur Vorlage beschränken. Den Nachweis prüfen wir und löschen ihn anschließend; er wird nicht aufbewahrt. Eine anlasslose Altersprüfung findet nicht statt.

Pro Person darf nur ein Kundenkonto angelegt werden. Zugangsdaten sind geheim zu halten; bei Verdacht auf Missbrauch ist TryNxt unverzüglich zu informieren. Aktivitäten unter dem Kundenkonto sind dem Kunden zuzurechnen, soweit er sie zu vertreten hat.

§ 4 Vertragsschluss

Die Darstellung der Leistungen im Bestellprozess ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot ab, indem er den Bestellprozess durchläuft und die Bestellung mit dem abschließenden Bestellbutton abschickt. TryNxt nimmt das Angebot durch Bereitstellung der Leistung oder durch ausdrückliche Bestätigung an.

TryNxt behält sich vor, einzelne Bestellungen abzulehnen, insbesondere bei begründetem Verdacht auf Missbrauch, bei Verstößen gegen diese AGB oder wenn Ausfuhr- oder Sanktionsvorschriften entgegenstehen (§ 8a). Eine Ablehnung erfolgt niemals aus einem der in § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes genannten Gründe. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall vollständig erstattet.

§ 5 Preise, Guthaben, Zahlung, Rechnungsstellung

Alle angegebenen Preise sind Endpreise in Euro.TryNxt weist gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) keine Umsatzsteuer aus.

Zahlungen erfolgen ausschließlich per Vorkasse auf das Guthabenkonto des Kunden über die im Kundenbereich angebotenen Zahlungsarten. Gebuchte Leistungen und Zusatzoptionen werden vom Guthaben abgebucht; reicht das Guthaben für eine gewünschte Änderung (z. B. Hochstufen von CPU/RAM/Disk oder Zusatzoptionen) nicht aus, wird die Änderung nicht ausgeführt.

Über jede Zahlung und jede Abbuchung wird im Kundenbereich eine Rechnung bzw. ein Beleg bereitgestellt.

Aufgeladenes Guthaben verfällt nicht. Noch nicht für Leistungen eingelöstes Guthaben können Sie sich jederzeit auszahlen lassen; wenden Sie sich dazu formlos an unseren Support. Das gilt auch, wenn Sie Ihr Kundenkonto löschen möchten — lassen Sie sich das Guthaben in diesem Fall vor der Löschung auszahlen.

Die Erstattung erfolgt auf den Zahlungswegen, über die Sie aufgeladen haben, und bei mehreren Aufladungen anteilig nach deren jeweiligem Anteil. So gelangt Ihr Geld ohne Umweg dorthin zurück, woher es gekommen ist. Ist eine Erstattung auf diesem Weg nicht mehr möglich — etwa weil die Frist des Zahlungsdienstleisters abgelaufen ist —, überweisen wir auf ein Bankkonto, das auf Ihren Namen lautet. Eine Auszahlung an Dritte oder auf ein Konto, das nicht auf Ihren Namen lautet, nehmen wir nicht vor.

Bestehen begründete Zweifel daran, dass die Auszahlung an die berechtigte Person geht — etwa weil der angegebene Kontoinhaber von den hinterlegten Kundendaten abweicht —, können wir vor der Auszahlung einen geeigneten Nachweis Ihrer Identität verlangen. Das dient allein dem Schutz davor, Ihr Guthaben an eine unberechtigte Person auszuzahlen; wir prüfen den Nachweis und löschen ihn anschließend. Bis zur Klärung sowie bis zum Ablauf der Rückbuchungsfrist der zugrunde liegenden Zahlung können wir die Auszahlung zurückbehalten.

§ 6 Laufzeit, Verlängerung, Anpassung

Die Vertragslaufzeit der einzelnen Leistung ergibt sich aus der gewählten und bezahlten Periode. Der Kunde kann pro Server die automatische Verlängerung im Kundenbereich ein- oder ausschalten; ist sie eingeschaltet, wird die Laufzeit bei ausreichendem Guthaben automatisch gegen Abbuchung verlängert. Ist sie ausgeschaltet oder das Guthaben nicht ausreichend, endet die Leistung zum Ablauf der bezahlten Laufzeit.

Nach Ablauf der bezahlten Laufzeit wird der Server zunächst gestoppt und fürsieben Tage aufbewahrt. Innerhalb dieser Frist können Sie ihn durch Verlängern mit allen Daten zurückholen. Nach Ablauf der sieben Tage werden der Server und die zugehörigen Sicherungen endgültig gelöscht; eine Wiederherstellung ist dann nicht mehr möglich. Bei einer Beendigung auf Ihren ausdrücklichen Wunsch (Kündigung, Widerruf) entfällt diese Frist, da die Leistung dann nicht weiter erbracht werden soll.

Über das bevorstehende Laufzeitende informieren wir Sie per E-Mail. Ist die automatische Verlängerung eingeschaltet, kündigen wir die Abbuchung vorab mit Betrag und Termin an.

Ressourcen (CPU, RAM, Speicher) sowie buchbare Zusatzoptionen können der Kunde während der Laufzeit anteilig (pro rata temporis) hinzubuchen; eine Reduzierung ist mit einer Sperrfrist von 72 Stunden zwischen zwei Herabstufungen verbunden, um Missbrauch der anteiligen Erstattung zu verhindern.

Der Preis einer bezahlten Laufzeit steht fest. Ändern wir die Preise, wirkt sich das frühestens auf die nächste Verlängerung aus, niemals rückwirkend auf eine bereits bezahlte Periode. Eine Preisänderung, die eine automatische Verlängerung betrifft, kündigen wir mindestens 30 Tage vor dem betreffenden Verlängerungstermin per E-Mail an. Sie benötigen dafür keine Kündigung und müssen nicht widersprechen: Schalten Sie die automatische Verlängerung im Kundenbereich ab, endet die Leistung zum bezahlten Laufzeitende, ohne dass der neue Preis je greift.

§ 7 Besonderheiten bei Domains

Für die Registrierung, Verwaltung und Übertragung von Domains gelten ergänzend die Registrierungsbedingungen der jeweils zuständigen Vergabestelle (Registry) sowie unseres Registrar-Dienstleisters. Die Registrierung einer Domain gilt mit erfolgreicher Eintragung bei der Vergabestelle als vollständig erbracht.

Als Domaininhaber wird der Inhaber-Kontakt eingetragen, den der Kunde bei der Bestellung wählt; TryNxt wird nicht Inhaber der Domain. Den eingetragenen Inhaber zeigt der Kundenbereich an.

Domains werden für jeweils zwölf Monate registriert. Die automatische Verlängerung kann der Kunde pro Domain im Kundenbereich ein- oder ausschalten; § 6 gilt entsprechend. Ist sie eingeschaltet, wird die Domain vor Ablauf bei ausreichendem Guthaben um zwölf Monate zum dann gültigen Verlängerungspreis verlängert. Verlängerungspreis und Ablaufdatum zeigt der Kundenbereich an. Andernfalls endet die Registrierung mit Ablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Der Kunde kann den Auth-Code (Transfer-Code) seiner Domain im Kundenbereich abrufen und die Domain zu einem anderen Anbieter übertragen — auch nach einer Kündigung oder bei ausgeschalteter automatischer Verlängerung, solange die Registrierung besteht. Stellt die Vergabestelle den Code nicht unmittelbar bereit, fordern wir ihn unverzüglich für den Kunden an. Ist für die Domain eine Transfersperre gesetzt, heben wir sie auf Anforderung unverzüglich auf.

§ 8 Pflichten des Kunden, zulässige Nutzung

Der Kunde verpflichtet sich, die gebuchten Leistungen nicht zu nutzen für:

  • den Versand unverlangter Massen-E-Mails (Spam) oder Phishing,
  • die Verbreitung von Schadsoftware oder Angriffe auf fremde Systeme (u. a. DDoS),
  • Verstöße gegen geltendes Recht, insbesondere Urheber-, Marken- und Jugendschutzrecht,
  • IP-Spoofing oder sonstige Manipulation der zugewiesenen Netzwerkidentität.

Bei begründetem Verdacht eines Verstoßes ist TryNxt berechtigt, die betroffene Leistung vorübergehend zu sperren und den Kunden anzuhören; bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ist eine fristlose Kündigung möglich.

Angriffe und Missbrauch, die von einem Server ausgehen (Überlastungsangriffe, auch über einen als Verstärker missbrauchten offenen Dienst, Portscans, massenhafte Anmeldeversuche bei fremden Systemen, Massen-E-Mail-Versand, Krypto-Mining), erkennt TryNxt automatisch anhand von Verkehrsmengen und Verbindungsdaten, nicht anhand von Inhalten (Datenschutzerklärung Ziffer 9d). Bei einem solchen Angriff kann TryNxtzum Schutz Dritter und des eigenen Netzes den ausgehenden Verkehr des Servers blockieren, den Server vom Netz trennen, ihn stoppen oder seine Bedienung im Kundenbereich sperren, auch automatisch und ohne vorherige Anhörung. Der Kunde wird unverzüglich in Textform mit Begründung informiert; die Anhörung wird nachgeholt, und auf Verlangen prüft ein Mitarbeiter die Sperre unverzüglich.

Während einer Sperrung läuft die bezahlte Laufzeit weiter; vorhandenes Guthaben bleibt unberührt und kann nach Aufhebung der Sperrung wieder verwendet oder auf Wunsch ausgezahlt werden. Stellt sich der Verdacht als unbegründet heraus, wird die Leistung unverzüglich wieder freigeschaltet und die Laufzeit um die Dauer der Sperrung verlängert.

Entsteht TryNxt durch einen vom Kunden zu vertretenden Verstoß ein Schaden — etwa durch Kosten der Missbrauchsabwehr, Ansprüche Dritter oder Gebühren des Rechenzentrums —, kann der entsprechende Betrag vom Guthaben des Kunden abgebucht werden. Über jede solche Abbuchung informieren wir den Kunden unverzüglich in Textform und schlüsseln die Höhe nachvollziehbar auf. Der Kunde kann ihr innerhalb von 14 Tagen widersprechen; bis zur Klärung wird der Betrag auf Verlangen zurückgebucht. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.

§ 8a Ausfuhr- und Sanktionsvorschriften

Die Leistungen unterliegen den Ausfuhr- und Embargobestimmungen der Europäischen Union, insbesondere der Verordnung (EU) 2021/821 (Dual-Use) und den Sanktionsverordnungen der EU. Der Kunde sichert zu, dass er nicht auf einer einschlägigen Sanktionsliste geführt wird und die Leistungen weder unmittelbar noch mittelbar einer gelisteten Person oder Einrichtung zur Verfügung stellt. TryNxt gleicht Kundendaten hierzu mit den amtlichen Sanktionslisten ab und ist bei einem Treffer verpflichtet, die Leistung zu sperren und den Vertrag zu beenden.

§ 8b Nutzung der Programmierschnittstelle (API)

TryNxt stellt eine Programmierschnittstelle zur Verfügung, über die Dienste automatisiert verwaltet werden können. Der Zugang erfolgt über persönliche API-Schlüssel, die wie Zugangsdaten zu behandeln und geheim zu halten sind; Handlungen über einen Schlüssel werden dem Kunden zugerechnet, soweit er sie zu vertreten hat.

Die Schnittstelle darf nicht in einer Weise genutzt werden, die den ordnungsgemäßen Betrieb beeinträchtigt, insbesondere nicht durch missbräuchlich häufige Aufrufe. TryNxt darf die Zahl der Aufrufe begrenzen und einzelne Schlüssel bei Missbrauch sperren. Ein Anspruch auf unveränderten Fortbestand der Schnittstelle besteht nicht; Änderungen, die bestehende Integrationen beeinträchtigen, kündigen wir mit angemessener Frist an.

§ 8c Ressourcen- und Netznutzung

Die für Ihren Server zugeteilten Ressourcen dürfen Sievollständig und dauerhaft nutzen. Rechenintensive Anwendungen — etwa Spieleserver, Datenbanken, Übersetzungs- und Bauvorgänge, Medienumwandlung oder wissenschaftliche Berechnungen — sind ausdrücklich zulässig, auch über längere Zeiträume und auch bei voller Auslastung der zugeteilten Kerne. Eine pauschale Obergrenze für CPU-Last gibt es bei uns nicht.

Unzulässig ist eine Nutzung, die über die zugeteilten Ressourcen hinaus auf den Betrieb der Plattform oder auf andere Kunden durchschlägt. Dazu zählt insbesondere:

  • das Erzeugen von Rechen- oder Speicherlast ohne eigenen Anwendungszweck — etwa Leerlaufschleifen, die allein der Auslastung dienen,
  • das Schürfen von Kryptowährungen und vergleichbare Verfahren, deren Ertrag allein aus dem Ressourcenverbrauch entsteht,
  • das dauerhafte Sättigen der Ein- und Ausgabe des Speichersystems über das für die eigene Anwendung erforderliche Maß hinaus, insbesondere durch den Einsatz von Auslagerungsdateien als Ersatz für Arbeitsspeicher,
  • das Umgehen oder Aushebeln von Zuteilungs- und Schutzmechanismen.

Für den Netzanschluss gilt ergänzend: Untersagt ist

  • der Betrieb oder die Steuerung von Botnetzen sowie jede Beteiligung daran,
  • der Betrieb offener Proxys und offener Mailrelays,
  • der Betrieb von Tor-Austrittsknoten (Exit-Nodes),
  • das Bereitstellen von VPN-, Proxy- oder vergleichbaren Anonymisierungs­diensten für Dritte, deren Verkehr Sie nicht zu verantworten haben,
  • der Betrieb von Tauschbörsen-Diensten (Peer-to-Peer-Filesharing, einschließlich Torrent-Clients und -Trackern) — es sei denn, wir haben dem für einen konkreten, rechtmäßigen Zweck vorher in Textform zugestimmt.

Unabhängig davon, ob andere Kunden betroffen sind, ist untersagt,Datenverkehr allein um seiner selbst willen zu erzeugen — etwa mit Lastgeneratoren, durch wiederholtes Herunter- oder Hochladen von Daten, die nicht verwendet werden, oder mit Geschwindigkeitsmessungen in Dauerschleife. Entstehen uns dadurch Kosten bei unseren Netzbetreibern, können wir deren Ersatz verlangen; wir weisen sie Ihnen auf Verlangen nach. Mit einem Erstattungsanspruch, etwa nach einem Widerruf, können wir diesen Anspruch verrechnen.

Dass die Leistungen nicht für rechtswidrige Zwecke genutzt werden dürfen, ergibt sich bereits aus § 8 und gilt hier unverändert.

Zu jedem Server gehört ein monatliches Übertragungsvolumen. Wie hoch es ist, steht in der Produktbeschreibung des jeweiligen Angebots und ist Ihnen vor der Bestellung sichtbar. Steht dort statt einer Zahl„Fair Use", bemessen wir das Volumen nach dem Monatspreis des Angebots: je vollen 2,00 € Monatspreis ein Terabyte(ein Angebot für 4,00 € hat also 2 TB, eines für 5,99 € ebenfalls 2 TB). Liegt der Monatspreis unter 2,00 €, begrenzen wir das Volumen nicht.

Ist das Volumen einer Abrechnungsperiode aufgebraucht, drosseln wir die Übertragungsrate. Der Server bleibt erreichbar und in Betrieb; wir sperren ihn deswegen nicht, und es entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Auf welche Rate wir drosseln, hängt vom Angebot ab und teilen wir Ihnen auf Anfrage mit; ist Ihr Server gedrosselt, steht die Rate in Ihrem Kundenbereich unter „Netzwerk". Mit Beginn der nächsten Abrechnungsperiode steht das volle Volumen wieder zur Verfügung und die Drosselung entfällt automatisch.

Unabhängig davon gilt: Übersteigt das übertragene Volumen eines Servers dauerhaft und deutlich das, was für den angegebenen Anwendungszweck erforderlich ist, und beeinträchtigt dies die Anbindung anderer Kunden, können wir die Übertragungsrate dieses Servers nach vorheriger Ankündigung begrenzen. Eine Sperrung erfolgt deswegen nicht.

Läuft ein Server dauerhaft an der Grenze seiner Zuteilung und beeinträchtigt das auf der geteilten Hardware nachweislich die Nutzbarkeit der Dienste anderer Kunden, sprechen wir Sie an und schlagen Ihnen vor, die Zuteilung zu erhöhen oder den Dienst auf einen anderen Knoten zu verlagern. Bleibt es nach zweimaliger Ansprache in Textform und angemessener Frist bei der Beeinträchtigung, ohne dass Sie aufstocken, verlagern oder die Last verringern, können wir die Leistung dieses Servers begrenzen. Erst wenn auch das die Beeinträchtigung nicht behebt, können wir ihn sperren; § 8d gilt. Grundlage einer solchen Feststellung sind die von uns erhobenen Auslastungswerte, die wir Ihnen auf Verlangen vorlegen.

Bei einem Verstoß wenden wir uns zuerst an Sie und setzen Ihnen eine angemessene Frist zur Abhilfe. Nur wenn sofortiges Einschreiten zum Schutz der Plattform oder anderer Kunden erforderlich ist, sperren wir vorher; in diesem Fall erhalten Sie die Begründung nach § 8d unverzüglich nach der Sperrung. Im Übrigen gilt § 8 entsprechend, einschließlich der Verlängerung der Laufzeit um die Dauer einer unbegründeten Sperrung.

Welche Messwerte einer Maßnahme zugrunde liegen, teilen wir Ihnen auf Verlangen in Textform mit.

§ 8d Meldungen über rechtswidrige Inhalte, Begründung von Maßnahmen

Als Hostingdiensteanbieter im Sinne der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act) betreiben wir ein Melde- und Abhilfeverfahren nach Art. 16 DSA. Mutmaßlich rechtswidrige Inhalte auf einem von uns gehosteten Dienst können über unser Meldeformular angezeigt werden; wir bestätigen den Eingang und teilen unsere Entscheidung mit.

Sperren oder entfernen wir eine Leistung oder beenden wir den Vertrag wegen rechtswidriger Inhalte oder wegen eines Verstoßes gegen diese AGB, erhalten Sie dazu eine Begründung in Textform (Art. 17 DSA). Sie enthält:

  • welche Leistung oder welcher Inhalt betroffen ist,
  • welche Maßnahme ergriffen wurde, für welches Gebiet und für wie lange,
  • die Tatsachen und Umstände, auf die wir uns stützen,
  • ob dabei automatisierte Mittel eingesetzt wurden — über Sperrungen und Kündigungen entscheidet bei uns ein Mensch. Einzige Ausnahme sind Angriffe, die von einem Server auf fremde Systeme ausgehen (§ 8): die sperren wir zum Schutz Dritter auch automatisch und vorübergehend, und die Begründung sagt das dann ausdrücklich,
  • die Rechtsgrundlage: entweder die gesetzliche Vorschrift, gegen die der Inhalt verstößt, oder die Klausel dieser AGB, auf die wir uns berufen,
  • welche Rechtsbehelfe Ihnen offenstehen (nächster Absatz, außergerichtliche Streitbeilegung nach Art. 21 DSA sowie der Rechtsweg).

Gegen eine Maßnahme können Sie innerhalb von sechs Monatenab Zugang der Begründung kostenlos Widerspruch einlegen, formlos an die imImpressum genannte Kontaktstelle. Über den Widerspruch entscheidet eine Person, die an der ursprünglichen Entscheidung nicht beteiligt war; nicht allein durch automatisierte Mittel. Erweist sich die Maßnahme als unbegründet, machen wir sie unverzüglich rückgängig; § 8 (Verlängerung der Laufzeit) gilt entsprechend.

Bei wiederholt offensichtlich unbegründeten Meldungen können wir die Bearbeitung weiterer Meldungen derselben Person für einen angemessenen Zeitraum aussetzen (Art. 23 Abs. 2 DSA). Besteht der Verdacht einer Straftat, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer Person begründet, unterrichten wir die zuständigen Behörden (Art. 18 DSA).

§ 9 Haftung

TryNxt haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre. Für Inhalte, die der Kunde auf gebuchten Servern selbst betreibt, ist der Kunde allein verantwortlich.

§ 10 Vertragsbeendigung

Bei einem Prepaid-Vertrag ohne aktivierte automatische Verlängerung endet die jeweilige Leistung automatisch zum Ende der bezahlten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Kündigen wir aus einem wichtigen Grund, den der Kunde zu vertreten hat (§ 8), enden die betroffenen Leistungen sofort. Noch nicht eingelöstes Guthaben und der bezahlte, aber nicht mehr erbrachte Teil der Laufzeitverfallen nicht und werden dem Kunden erstattet.

TryNxt kann gegen diesen Erstattungsanspruch mit eigenen Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis aufrechnen, insbesondere mit Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen nach § 8. Solange solche Ansprüche dem Grunde nach bestehen und der Höhe nach noch nicht feststehen, kann die Auszahlung für eine angemessene Zeit zurückbehalten werden; wir teilen dem Kunden Grund und voraussichtliche Dauer in Textform mit. Übersteigt die Erstattung unsere Ansprüche, wird der Überschuss unverzüglich ausgezahlt.

Eine Auszahlung unterbleibt, soweit ihr Ausfuhr- oder Sanktionsvorschriften entgegenstehen (§ 8a). Der Betrag wird in diesem Fall nicht vereinnahmt, sondern bis zum Wegfall des Hindernisses zurückgehalten.

§ 11 Änderung dieser AGB

TryNxt kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist (z. B. Änderung der Rechtslage, der Rechtsprechung oder des Leistungsangebots). Geänderte Bedingungen teilen wir mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und stellen die Änderungen dabei gegenüber.

Ihr Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Für eine bereits bezahlte Laufzeit gelten die Bedingungen, die bei der Bestellung galten; geänderte Bedingungen greifen erst für eine Leistung, die Sie nach ihrem Wirksamwerden neu bestellen oder verlängern. Sind Sie mit einer Änderung nicht einverstanden, verlängern Sie die betroffene Leistung einfach nicht — eines Widerspruchs bedarf es dafür nicht. Ist für die Leistung die automatische Verlängerung eingeschaltet, können Sie sie bis zum Wirksamwerden der Änderung abschalten; die Leistung endet dann zum bezahlten Laufzeitende zu den bisherigen Bedingungen.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt dies nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts seines gewöhnlichen Aufenthaltsorts gewährte Schutz nicht entzogen wird. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von TryNxt.

Verarbeitet der Kunde auf den gebuchten Servern personenbezogene Daten Dritter, ist TryNxt insoweit Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO. Die dafür erforderliche Vereinbarung stellen wir unterAuftragsverarbeitungsvertrag bereit; sie wird mit der Nutzung der Leistungen für solche Daten Vertragsbestandteil.