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TryNxt

Barrierefreiheitserklärung

Erklärung gemäß § 14 BFSGV zu unserer Verpflichtung aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Geltungsbereich und Rechtsgrundlage

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit 28.06.2025 und verpflichtet Anbieter von Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG) zur Einhaltung anerkannter Barrierefreiheitsstandards. Die Kleinstunternehmer-Ausnahme nach § 3 Abs. 3 BFSG greift für diese Kategorie ausdrücklich nicht.

Diese Erklärung bezieht sich auf den öffentlichen Bestellprozess und das Kundenportal unter trynxt.com. Technischer Maßstab ist die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 i.V.m. den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Konformitätsstufe AA.

Stand der Vereinbarkeit

Konformitätsstatus: weitgehend konform

Diese Website ist weitgehend mit den Anforderungen nach WCAG 2.1 AA vereinbar. Die verbleibende Ausnahme betrifft die VNC-/noVNC-Remote-Konsole und ist unten unter „Bekannte Mängel" aufgeführt. Die Selbstbewertung wurde zuletzt am 2026-04-17 durchgeführt.

Bereits umgesetzte Maßnahmen:

  • Vollständige Tastaturbedienbarkeit aller Kern-Workflows (Registrierung, Login, Checkout, Dashboard)
  • Semantisch strukturierte HTML-Hierarchie mit Landmarks, passenden ARIA-Rollen und korrekter Heading-Struktur
  • Fokus-Indikatoren sichtbar an allen interaktiven Elementen
  • Skalierbarkeit des Textes bis 200% ohne Funktionsverlust
  • Unterstützung von Screenreader-Gesten auf Formularen und Tabellen

Bekannte Mängel

Folgender Bereich hat eine technische Grenze, für die barrierefreie Alternativen angeboten werden:

  • Die VNC-/noVNC-Konsole für VPS-Verwaltung überträgt den Bildschirm des Remote-Betriebssystems als Canvas-Bildstream. Die Konsole selbst (Tastatursteuerung, Größenänderung, Vollbild) ist bedienbar; der im Stream dargestellte Inhalt des fremden Betriebssystems kann jedoch aus protokollbedingten Gründen nicht semantisch an Screenreader weitergegeben werden (vergleichbar mit Live-Video ohne Untertitelspur, § 1.2.1 WCAG 2.1). Für eine vollständig zugängliche Server-Verwaltung stehen SSH-Zugang, die REST-API sowie Ticket-Support zur Verfügung.

Maßnahmenplan: Dokumentation der SSH-/API-Alternativen fortlaufend. Farbkontraste, ARIA-Labels, Tastaturbedienung und Reflow-Verhalten wurden im April 2026 systemweit angehoben, durch ein axe-core-Audit auf allen Kern- und Admin-Routen verifiziert (0 Verstöße) und werden bei jedem Release erneut geprüft.

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Mängel bei der barrierefreien Gestaltung auffallen oder benötigen Sie Inhalte in einem barrierefreien Format, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:

TryNxt

E-Mail:

Kontaktformular nutzen

Wir antworten auf Barrierefreiheits-Meldungen innerhalb von 14 Tagen.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie mit unseren Antworten nicht zufrieden sein, können Sie sich an die Marktüberwachungsbehörde Ihres Bundeslandes oder an die Bundesfachstelle Barrierefreiheit wenden:

Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Kronenstraße 6, 10117 Berlin

www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de

In Baden-Württemberg nimmt die Marktüberwachung das Regierungspräsidium Tübingen wahr. Die zentrale Schlichtungsstelle des Bundes bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit steht ebenfalls zur Verfügung.

Rechtsgrundlage: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vom 16.07.2021 (BGBl. I S. 2970) i.V.m. BFSGV; EN 301 549 V3.2.1 und WCAG 2.1 AA.