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Datenportabilität und Diensteanbieter-Wechsel

Transparenzinformationen gemäß Art. 23 ff. EU Data Act (VO 2023/2854).

Einführung

Als Datenverarbeitungsdienst im Sinne des EU Data Act (anwendbar seit 12.09.2025) sind wir verpflichtet, Ihnen den Wechsel zu einem anderen Anbieter technisch und vertraglich zu ermöglichen. Diese Seite beschreibt die Datenformate, Export-Mechanismen und Fristen, die Ihnen dafür zur Verfügung stehen.

Unterstützte Datenformate und Export-Wege

Alle exportierten Daten werden in offenen oder weit verbreiteten, interoperablen Formaten bereitgestellt:

DatenkategorieFormatExport-Methode
KVM-/VPS-Disk-Imagesqcow2, raw, vmdkDownload über Dashboard oder per Support-Anfrage; auf Wunsch auch via SCP/Rsync auf Ziel-Host
Proxmox-Backupsvma.zst, rawDownload im Backup-Bereich des Dashboards
DNS-ZonenBIND zone file (RFC 1035)Export als Zone-File im Domain-Dashboard
Domain-TransferAuth-Info / EPP-CodeAuth-Info/EPP-Code im Domain-Dashboard, Transfer ohne Gebühr
Rechnungen / TransaktionshistoriePDF, CSVDownload im Billing-Bereich
KontodatenJSONJSON-Export (DSGVO Art. 20) über Support-Anfrage

Ablauf eines Anbieterwechsels

So läuft ein geplanter Wechsel zu einem anderen Anbieter ab:

  1. Exportieren Sie Ihre Daten eigenständig über das Dashboard (VPS-Snapshots, DNS-Zonen, Rechnungen) oder kontaktieren Sie uns für unterstützte Exporte.
  2. Fordern Sie für Domains den Auth-Code/EPP an und leiten Sie den Transfer bei Ihrem neuen Registrar ein.
  3. Bei KVM-/VPS-Images bieten wir auf Wunsch einen direkten Transfer (SCP/Rsync) zum Ziel-Hostprovider an.
  4. Kündigen Sie Ihre Services nach erfolgreichem Transfer über das Dashboard oder per Support-Ticket.

Maximale Übergangsfrist: Der operative Übergang wird gemäß Art. 25 Abs. 2 lit. c Data Act spätestens 30 Tage nach Ihrer Wechsel-/Kündigungserklärung abgeschlossen. Danach gelöschte Daten werden 7 Tage in einem isolierten Backup vorgehalten.

Switching-Gebühren

Für den Wechsel, den Datenexport oder den parallelen Betrieb während der Migration berechnen wir keine zusätzlichen Gebühren. Reguläre Nutzungsentgelte (Proxmox-Traffic, Domain-Verlängerungen bei der Vergabestelle) sowie das Prepaid-Guthaben bleiben unberührt. Ab dem 12.01.2027 sind Switching-Gebühren nach Art. 29 Data Act ohnehin untersagt – wir halten diese Regelung bereits heute ein.

Kontakt für Datenportabilität

Für strukturierte Export-Anfragen, direkten Transfer zu einem anderen Anbieter oder Rückfragen zu unterstützten Formaten nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Zum Kontakt
Rechtsgrundlage: Art. 23–31 VO (EU) 2023/2854 (Data Act), anwendbar seit 12.09.2025.